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Bezirksimkerverein Eberbach

Tierhalterantrag für Baden-Württemberg

Gemäß § 1 a der Bienenseuchenverordnung sind Bienenhaltungen beim zuständigen Veterinäramt registrierpflichtig. Sie erhalten danach kostenlos eine zwölfstellige Betriebsnummer.

Bitte beachten Sie, dass bei Tierhaltungen, die außerhalb geschossener Ortschaften sind, immer Koordinaten erfasst werden müssen. Diese können Sie z.B. über Ihr Smartphone oder Google-Maps generieren. Ansonsten können Sie mir auch die Flurstücksnummer mitteilen und ich übersende Ihnen eine Karte, auf welcher Sie den Standort markieren können.

Tierhalterantrag_Bienen_Veterinäramt_Rhein-Neckar-Kreis.pdf
Ausfüllen und per Post oder E-Mail an das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises schicken. Die Adresse findet sich im Dokument.

Tierhalterantrag_Bienen_Veterinäramt_Neckar-Odenwald-Kreis.pdf
Ausfüllen und per Post oder E-Mail an das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises schicken. Die Adresse findet sich im Dokument.